Es ist ein Thema, mit dem man sich ungern beschäftigt. Die Vorstellung, berufsunfähig zu werden, ist aus mehreren Gründen besonders heikel. Zum einen geht ein wesentlicher Lebensinhalt unabänderlich verloren und zum anderen drohen hohe finanzielle Einbußen. Diesen kann mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung entgegen gewirkt werden. Allerdings ergeben sich auch dann häufig Hürden, die vorher nicht absehbar waren.
Eine wichtige Unterscheidung ist die zwischen der Berufsunfähigkeit und der Erwerbsunfähigkeit. Eine gesetzliche Rente kann nur beim Vorliegen einer Erwerbsunfähigkeit beantragt werden. Dies bedeutet, dass man keine Art von beruflicher Tätigkeit mehr ausüben kann. Bei der Berufsunfähigkeit geht es dagegen darum, dass man den Beruf, in welchem man gerade arbeitet, nicht mehr ausüben kann. Dabei kommt es nicht auf den Beruf an, welchen man bei Abschluss des Vertrages ausgeübt hat, sondern ausschließlich auf jenen, in dem man zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit beschäftigt ist. Die Unfähigkeit zur Berufsausübung muss dauerhaft gegeben sein. Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen nicht eintrittspflichtig. Viele Versicherungen gehen in ihren Vertragsbedingungen davon aus, dass eine bestimmte Tätigkeit mindestens sechs Monate lang nicht ausgeübt werden kann.
Eines der häufigsten Probleme im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses ergibt sich dann, wenn zwar eine Berufsunfähigkeit aber keine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Denn vielfach sehen die Versicherungsbedingungen in diesem Fall eine abstrakte Verweisung vor. Diese Klausel sagt aus, dass man als Arbeitnehmer erst dann berufsunfähig ist, wenn man nicht nur für den derzeitigen Beruf ungeeignet ist, sondern auch für alle anderen Berufe, für welche man eine entsprechende Qualifikation besitzt. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitsmarkt zum jeweiligen Zeitpunkt offene Stellen in diesem Berufszweig ausweist oder man aufgrund von Alter und fehlender Weiterbildung nicht mehr für in diesem Bereich tätige Unternehmen in Frage kommt – die Verweisung erfolgt abstrakt. Hier erhält man umfangreiche Tipps.
Die eingeschränkten Möglichkeiten der staatlichen Hilfen zeigen die Notwendigkeit einer privaten Vorsorge in Sachen Berufsunfähigkeit. Allerdings muss, wie das Beispiel der abstrakten Verweisung zeigt, auch bei privaten Versicherungsunternehmen darauf geachtet werden, dass die vorhandenen Risiken in ausreichendem Maße abgedeckt werden, um im Falle eines Falles keine Versorgungslücke entstehen zu lassen.
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