Wann Herzpatienten hinters Steuer dürfen

Frankfurt/Main – Autofahren mit Herzschrittmacher oder Defibrillator ist im Prinzip kein Problem. Herzkranke sollten jedoch unbedingt mit ihrem Arzt ihre Fahreignung beraten. Darauf weist die Deutsche Herzstiftung in ihrer Zeitschrift «Herz heute» (Ausgabe 4/2019) hin.

So sind Pkw-Fahrer, denen wegen zu niedriger Herzfrequenz ein Schrittmacher eingesetzt wurde, nach der Implantation fahrgeeignet, Fahrer von Lkw oder Personentransportern dagegen erst eine Woche nach der Operation. Hat ein Berufsfahrer den Schrittmacher wegen plötzlicher Bewusstlosigkeit erhalten, darf er sogar erst vier Wochen nach der Implantation wieder fahren.

Bei einem zu schnellen Herzschlag, der zu Bewusstlosigkeit führen kann, dürfen weder Pkw- noch Lkw-Fahrer hinters Steuer. Erst nach effektiver Therapie und regelmäßigen Kontrolluntersuchungen können die Patienten wieder fahrgeeignet sein.

Sofort anhalten bei Unwohlsein

Patienten mit einem implantierten Defibrillator dürfen drei Monate nicht Auto fahren, nachdem das Gerät einen Schock ausgelöst hat, um eine bedrohliche Herzrhythmusstörung zu verhindern. Generell sollten sich Fahrer mit Defibrillator im Straßenverkehr sehr defensiv verhalten, rät die Deutsche Herzstiftung. Ein plötzlicher Kontrollverlust am Steuer ist nicht vorherzusehen. Fühlt sich der Fahrer unwohl oder hat das Gefühl, gleich bewusstlos zu werden, sollte er sofort anhalten.

Nach einem Herzinfarkt gilt: Ist die akute Phase komplikationslos überstanden und droht keine Herzschwäche, darf nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wieder Pkw gefahren werden. Lkw- und Personentransporter-Fahrer müssen dagegen noch sechs Wochen danach auf das Autofahren verzichten. Beraten sollte ein Arzt auch bei der Behandlung eines zu hohen Blutdrucks. Hier kann durch die Medikamente ein zu niedriger Blutdruck auftreten und zum Kontrollverlust hinter dem Steuer führen.

Fotocredits: Franziska Gabbert
(dpa/tmn)

(dpa)
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