Berlin/Düsseldorf – Ob Brille oder Kontaktlinsen: Auf eine Sehhilfe sind viele angewiesen. Doch selbst wenn sie ein Augenarzt verordnet, bekommen Krankenversicherte in der Regel nur einen Teil der Kosten erstattet.
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2003 beschlossen, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Sehhilfen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen aufkommt.
Seither müssen Verbraucher beim Optiker den anderen Teil aus eigener Tasche zahlen. Das kann erheblich ins Geld gehen. Aber von Fachgeschäft zu Fachgeschäft gibt es Preisunterschiede. «Wie bei vielen Hilfsmitteln ist es für Versicherte auch bei Sehhilfen ratsam, sich bei mehreren Anbietern umfassend zu informieren und zu vergleichen», sagt Janka Hegemeister vom GKV-Spitzenverband.
Welche Sehhilfe ist die richtige?
Brille oder Kontaktlinsen – auf welches Korrektionsmittel die Wahl fällt, ist in vielen, wenn auch nicht allen Fällen eine Frage der persönlichen Vorliebe. Der eine steht aus ästhetischen Gründen auf Kontaktlinsen, der andere eher aus praktischen. Schließlich sind Brillengläser mit einer hohen Dioptrienzahl dicker und schwerer.
Doch die Frage nach Brille oder Kontaktlinsen hängt auch von der Sehstärke, dem Gesundheitszustand der Augen, den individuellen Aktivitäten wie Sport oder auch vom Beruf ab. Wer sich unschlüssig ist, sollte sich beim Augenarzt oder Optiker beraten lassen.
Oft gibt es mehrere Optionen. Beispiel Alterssichtigkeit: Ältere Menschen tun sich oft schwer damit, im Nahbereich gut zu sehen. «Viele Betroffene favorisieren die Gleitsichtbrille als Universallösung», erklärt Lars Wandke. Er ist stellvertretender Geschäftsführer beim Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA). Es gibt aber auch die Möglichkeit, sogenannte multifokale Kontaktlinsen zu tragen – auch Mehrstärkenlinsen genannt.
Wer auf Kontaktlinsen setzt, sollte immer eine passende Brille parat haben. «Kontaktlinsen sind keine 24-Stunden-Lösung», betont Dominik Heck vom Verband der Privaten Krankenversicherung. Manchmal sollte man den Augen zuliebe für eine Weile auf Kontaktlinsen verzichten, etwa zur Heuschnupfenzeit oder bei einer Bindehautentzündung.
Das zahlen die Krankenkassen
Aber wie beteiligen sich nun die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten für eine Sehhilfe? Generell gilt für die gesetzliche Krankenversicherung: «Das Brillengestell müssen Versicherte selbst finanzieren», sagt Hegemeister.
Für Brillengläser oder Kontaktlinsen gibt es Festbeträge. Hier gilt das sogenannte Sachleistungsprinzip. Das heißt, alle Kosten über dem Festbetrag müssen die Versicherten finanziell selbst stemmen. Allerdings hat nicht jeder, der eine Sehhilfe braucht, auch Anspruch auf diese Festbeiträge. Das ist nur bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Fall.
Erwachsene bekommen das Geld nur unter Umständen – nämlich dann, wenn sie bei bestmöglicher Brillenkorrektur auf beiden Augen nicht auf eine Sehschärfe von 30 Prozent kommen oder wenn sie eine Fehlsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien bei Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit oder mehr als vier Dioptrien bei einer Hornhautverkrümmung haben.
Anspruch auf eine Versorgung mit Kontaktlinsen gibt es dagegen, so will es das entsprechende Gesetz, nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen. «Der Umfang der Kostenbeteiligung durch die gesetzlichen Kassen hängt vom Einzelfall ab und reicht von rund 10 Euro für das einfachste Brillenglas bis rund 150 Euro für eine spezielle Kontaktlinse», so Wandke. Veredelungen wie entspiegelte Gläser zahlt der Versicherte selbst.
Möglichkeiten für Sparfüchse
Sparfreudige können auf bestimmte Extras verzichten. «Das können zum Beispiel Beschichtungen sein, die die Gläser weniger schmutzanfällig machen», sagt Wandke. Auch eine kostengünstige Fassung spart Geld.
Bei manchen defekten Brillen lässt sich eine bestehende Fassung mit neuen Brillengläsern ausstatten. Voraussetzung dafür: «Die alte Fassung muss die nötige Beschaffenheit mitbringen», erklärt Wandke. Auch eine private Zusatzversicherung für die Brille kann für den ein oder anderen eine Option sein.
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(dpa/tmn)