Das Kölner Verwaltungsgericht hat grundsätzlich erlaubt, unter gewissen Bedingungen Cannabis selbst anzubauen. Fünf chronisch kranke Männer reichten Klage ein, um Cannabis in ihrer eigenen Wohnung anzubauen. Sie hatten geklagt, weil Sie sich den Erwerb von medizinischen Cannabis-Blüten finanziell nicht leisten konnten.
Ein generelles „Anbauverbot“ herrscht weiterhin. Zu Therapiezwecken darf es, unter gewissen Bedingungen und wenn nichts anderes hilft, selbst angebaut werden. Erste Voraussetzung ist, dass der Patient bereits Therapien hinter sich hat und es keine Behandlungsalternative zum Cannabis gibt. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass sich der Patient den Erwerb von Cannabis aus der Apotheke definitiv nicht leisten kann. So ging es den fünf Klägern, die die Genehmigung für den Anbau der Droge in ihrer Wohnung erhalten wollen. Diese können Sie ausschließlich vom Bonner Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bekommen, die solch eine Genehmigung bisher nie ausgestellt hat. Drei der fünf Fälle müssen neu geprüft werden, um mittels Auflagen auszuschließen, dass das angebaute Cannabis möglicherweise an Dritte weitergegeben wird. Die Klagen der anderen beiden Patienten wurden abgewiesen: Einer habe noch nicht alle Behandlungsalternativen ausgeschöpft, die Wohnsituation eines anderen Klägers war nicht geeignet, um sicher und ohne Zugang für Dritte selbst Cannabis anzubauen.
Die landläufige Meinung Marihuana gegenüber ist eher negativ, die Wissenschaft widerspricht sich und die Gesetzgebung sieht das Thema mit dem Kraut ziemlich streng. Wie bei eigentlich allem kommt es auch hier auf den maßvollen Konsum an. Wer verantwortungsbewusst konsumiert, bei dem ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass er unter Sucht oder nachhaltigen Schäden leiden wird. Gerade beim Cannabis sind es nur zwei Prozent von zwei bis drei Millionen regelmäßiger Konsumenten, die tatsächlich auffällig werden. Auch eine körperliche Abhängigkeit vom THC der Pflanze kann nicht entwickelt werden. Das Risiko, an den negativen Effekten des Cannabis zu leiden, ist nur dann hoch, wenn schon als Jugendlicher regelmäßig konsumiert wurde. Denn THC und Co. wirken im wachsenden Gehirn anders als bei Erwachsenen und kann dort zu Schäden führen, die sich als Psychosen äußern können.
Offiziell nutzen 200 Patienten in Deutschland die Möglichkeit, ihre Schmerzen mit Cannabis zu bekämpfen. Hierzulande gilt Marihuana nämlich als Therapiemöglichkeit und nicht als Schmerzmittel, daher übernehmen die Krankenkassen die Kosten nicht. Für Patienten mit Multipler Sklerose, Krebs oder Aids ist diese Therapieform jedoch Muskel-Entspanner, Schmerzlinderer und Appetitanreger zugleich. Auch Migränepatienten, Menschen mit Schlafstörung, Autoimmunkranke und Rheumapatienten profitieren von der entspannend, aufmunternd und antientzündlich wirkenden Pflanze. Jugendlichen, Schwangeren, Lebergeschädigten und Herz-Kreislauf-Erkrankten ist vom Konsum abzuraten.
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