Berlin – Reha-Kliniken der Deutschen Rentenversicherung betreuen derzeit weniger Patienten im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation. Grund dafür sind die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Anschlussrehabilitationen (AHB) nach großen Operationen sind aber weiter möglich.
Eine Anschlussrehabilitation kann nach einem schweren Krankheitsverlauf erheblich dazu beitragen, dass Erkrankte wieder zu Kräften kommen und ihr Berufs- und Alltagsleben wie gewohnt fortführen können. Sie folgt unmittelbar nach einer abgeschlossenen Akutbehandlung im Krankenhaus.
Die Reha-Kliniken bieten spezielle Angebote für die unterschiedlichen Krankheitsbilder der Rehabilitanden. Häufig erfolgt die Anschlussrehabilitation stationär, da Patienten nach einer schweren Erkrankung einen erhöhten Bedarf an bestimmten Therapien haben. Aber auch eine ganztägig ambulante AHB kann zum Erfolg führen.
Eine Anschlussrehabilitation der Rentenversicherung können Versicherte erhalten, deren Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Beantragt wird sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Dies ist bereits während der Akutbehandlung möglich. Die Sozialdienste der Akutkrankenhäuser unterstützen bei der Antragstellung.
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(dpa/tmn)