Die dunkle Jahreszeit ist glücklicherweise in unseren Breitengraden erst einmal wieder vorbei und die Sonne scheint nun stärker. So gut die Frühlingssonne in vielerlei Hinsicht auch tut, im Umgang mit Medikamenten gibt es dennoch einiges zu beachten. So kann als Nebenwirkung beispielsweise bei manchen Patienten eine Lichtempfindlichkeit auftreten, die zusammen mit der UV-Strahlung Hautprobleme verursachen kann. Wie Sie sich dagegen schützen können und welche Arzneimittelgruppen betroffen sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
Vereinzelnd können Arzneimittel sogenannte photoallergische Hautreaktionen, wie Rötungen, Ödemen, Schuppungen oder gar Blasenbildungen hervorrufen. Auch phototoxische Reaktionen, die einem starken Sonnenbrand ähneln, können auftreten. Die Intensität dieser Reaktionen ist von der Medikamentendosis und dem Hauttyp abhängig, wobei Menschen mit einem helleren Hauttyp in der Regel anfälliger sind als mit einem dunkleren. Im Beipackzettel des Medikamentes wird aufgeführt, ob Nebenwirkungen, wie Lichtempfindlichkeit, bei der Einnahme zu erwarten sind.
Vielfach betroffen sind laut Apothekerkammer Niedersachsen folgende Arzneimittel- und Wirkstoffgruppen:
Ein ganz besonderer Sonnenschutz ist bei der Einnahme bestimmter Arzneimittel also unabkömmlich, da manche Wirkstoffe mit Licht reagieren und Hautrötungen, Schuppungen, Blasen und Ödeme hervorrufen können. So warnt die Apothekerkammer Niedersachsen sich rechtzeitig vor derartigen photoallergischen und phototoxischen Reaktionen zu schützen. Vorrangig betroffen sind Körperpartien wie Gesicht, Hals, Unterarme und Handrücken, die direkt der Sonne ausgesetzt sind. Aber auch die unbelichteten Hautpartien bleiben von den Symptomen wie Juckreiz, Schuppen oder Bläschenbildung nicht verschont. Der Kammer zufolge besteht allerdings kein Grund zur Panik, solange die betroffenen Patienten vorsorglich Sonnencreme mit einem starkem UVA-Filter verwenden, sich häufig im Schatten aufhalten und auf Hautveränderungen achten. Für den Fall, dass bei Ihnen Hautveränderungen auftreten, sollten Sie Ihren Körper konsequent mit Kleidung vor der Sonne schützen, sobald Sie nach Draußen gehen. Ein Tabu sind dann verständlicherweise sowohl die Mittagsonne als auch das Solarium, so die Apothekerkammer.
Foto: nikesidoroff – Fotolia