Schmerzensgeldtabelle – was muss gezahlt werden

Um nicht jeden einzelnen Schmerzensgeldprozess neu aufzuwickeln, gibt es gewisse Richtlinien, die die Höhe des zu entrichtenden Geldes bestimmen. Durch schon vorhandene Gerichtsurteile und ähnliche Sachverhalte wurden verschiedene Schmerzensgeldtabellen aufgestellt.

Die gebräuchlichsten Schmerzensgeldtabellen der Branche sind derzeit die Tabelle von Hacks/Ring/Böhm aus dem Deutschen Anwaltsverlag, sowie die Beck’sche Tabelle vom C.H.Beck Verlag. Natürlich ist es schwer, die einzelnen Fälle gegeneinander abzuwägen, da jeder Sachverhalt individuelle Bedürfnisse hat. Auch der Bundesgerichtshof sprach sich mehrmals gegen komplizierte mathematische Schemata in der Berechnung des Schmerzensgeldes aus. Des Weiteren werden oftmals ältere Beträge aufgerundet, um sie an das heutige Niveau anzupassen.

Bekam man im Jahr 2002 für ein Halswirbel-Schleudertrauma 1000 DM, sind es heutzutage 600€. Die Problematik der Berechnung des Schmerzensgeldes führt auch dazu, dass führende Versicherungsexperten empfehlen bei Gerichtsverfahren kein Urteil anzustreben, sondern einen Vergleich. Der höchste Betrag, welcher in Deutschland bezahlt werden musste, waren 500.000€, sowie eine monatliche Rente von 500€. Ein 3 Jähriges Kind war durch einen Verkehrsunfall querschnittsgelähmt und hatte auch sein Sprachvermögen verloren.

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