Preisvorteile bei Arzneimitteln jetzt auch für die PKV

Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes legt fest, dass, wenn es um die Medikamentenabrechnung geht, PKV Versicherte genau wie die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen profitieren.

Neuregelung

Leider ändert sich für privat Versicherten erst einmal nichts, sie zahlen in den Apotheken den normalen Preis und erhalten die Erstattung wie gewohnt. Die entstandenen Rabatte werden den Versicherern direkt gutgeschrieben und zwar auf der Basis von Patientenrechnungen. Nun hat der Gesetzgeber die Versicherer verpflichtet die Herstellerrabatte für die Beitragsstabilisierung zu nutzen. Deshalb kann sich der privat Versicherte ab 2012 auf eine eventuelle Beitragssenkung freuen. Für den Privatversicherten bringen Arzneimittelrabatte demnach keine sofortige Entlastung. Nun haben sich die Versicherer zusammengeschlossen und ein kostengünstigeres Inkasso System installiert. Dreiundvierzig private Krankenversicherungen werden ab den 2.Quartal 2011 alle Preisvorteile direkt mit den Pharmaherstellern abrechnen.

Mehreinnahmen

Durch dieses neue System hoffen die PKV – Unternehmen auf Mehreinnahmen von ca.300 Millionen Euro. Der Gesetzgeber hat eine Einsparung von 16 Prozent bei den Ausgaben für Medikamente geplant. Durch die Reform der Herstellervergünstigung für Arzneimittel will der Gesetzgeber erreichen, dass GKV und PKV bei den zu erzielenden Rabatte gleichbehandelt werden und der Inkassovorgang der PKV-Unternehmen soll durch eine kosteneffektive Organisation ersetzt werden. Von diesen Maßnahmen versprechen sich Bund und Ländern den Haushalt zu entlasten und die Beihilfeeinnahmen und langfristige Prämien der privaten Krankenversicherungen zu entlastet und bezahlbar zu gestalten. Durch die Reform sollen PKV und GKV bei Preisvorteilen im Arzneimittelbereich gleichgesetzt werden und durch eine langfristige Stabilisierung der Kosten sollen die Beitragssätze der PKV Versicherten stabilisiert oder gesenkt werden.

Kostensenkung

Da der Gesetzgeber auch entscheidet, wie die Mehreinnahmen einzusetzen sind, wächst die Hoffnung auf sinkende Beiträge der PKV. Bei der PKV achtet der Staat besonders darauf, in welcher Art die Mehreinnahmen eingesetzt werden(anders als bei der GKV). Es wurde also festgelegt, dass die durch Arzneimittelrabatte freigesetzten Gelder ausschließlich zur Senkung beziehungsweise Stabilisierung der Versicherungsbeiträge verwendet werden dürfen. Privat Versicherte können in der Zukunft hoffen, durch die Preisvorteile bei Arzneimitteln günstigere Prämien zu zahlen. Dadurch würden die Preisvorteile bei Arzneimitteln endlich auch bei den Versicherten der PKV ankommen.

Foto: Dron – Fotolia

Mediziner