Berlin – Bei Hilfsmitteln wie Prothesen und Rollstühlen sollen Kassenpatienten auf mehr Produkte nach neuerem technischen Standard zählen können – und auf mehr Klarheit über Angebote ohne Zuzahlung.
Das Verzeichnis der Hilfs- und Pflegehilfsmittel mit 32.500 Produkten wurde nun generalüberholt, wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen
(GKV) mitteilte. Dies soll auch Verbesserungen für die Patienten bringen. So dürfen etwa Rollatoren in der Regel künftig nur noch höchstens zehn Kilogramm wiegen und sollen so im Alltag leichter zu benutzen sein.
Versicherte müssten zuerst über zuzahlungsfreie Lösungen aufgeklärt werden, bevor höherpreisige Alternativen angeboten werden dürften, betonte GKV-Vorstand Gernot Kiefer. Dass bei Rollatoren Zuzahlungen oft gang und gäbe seien, sollte kein zukunftsfester Zustand sein. Die Ausgaben der gesetzlichen Kassen für Hilfs- und Pflegehilfsmittel sind in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen und lagen zuletzt bei acht Milliarden Euro – knapp vier Prozent der Gesamtausgaben.
Bei der Inventur des
Hilfsmittelverzeichnisses in den vergangenen beiden Jahren wurden den Angaben zufolge mehrere Tausend ältere Produkte ausgelistet. Es soll zwischen den Kassen und Anbietern wie Sanitätshäusern und Herstellern Transparenz über Anforderungen an technische Standards schaffen – aber auch an die Beratung über Produkte. Stärker berücksichtigt werden sollen künftig etwa speziell ausgelegte Geräte für Kinder, für Menschen mit sehr hohem Gewicht oder wenn man mit Elektromobilen Busse und Bahnen nutzen will.
Zu neuen Anforderungen an Rollatoren gehören auch bessere Ankipphilfen, anatomische Handgriffe und mehr Reflektoren. Bessere Qualität gewährleistet werden soll ebenfalls bei «Windeln» für Menschen mit Inkontinenz. Auch bei Rollstühlen wurden technische Anforderungen ausgeweitet.
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(dpa)