Düsseldorf – Monatelanges Warten auf einen Arzttermin? Das soll 2020 endlich vorbei sein – dank der Neuregelungen zu den sogenannten Terminservicestellen. Rund um Arztbesuche, Apotheken und Krankenkasse müssen sich Verbraucher im neuen Jahr auf weitere Änderungen einstellen.
Welche das sind, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:
– Eine Nummer für alle Ärzte: Hilfe bei der Suche nach einem Facharzt gab es bei den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen schon immer. Doch zum Jahreswechsel wird das Angebot ausgeweitet und bundesweit vereinheitlicht: Wer einen Termin braucht, kann künftig rund um die Uhr die 116 117 anrufen. Länger als vier Wochen sollen Patienten dabei nicht warten müssen – ganz egal, ob es um einen Fach-, Haus- oder Kinderarzt geht, auch für die Dauerversorgung. Die Servicestellen sollen zudem in Akutfällen weiterhelfen, am Wochenende zum Beispiel.
– Dauerrezepte für chronisch Kranke: Unter bestimmten Bedingungen können Patienten mit Pflegegrad oder chronischen Krankheiten beim Arzt künftig eine sogenannte Wiederholungsverordnung bekommen. Vorteil: Ist eine Packung leer, muss man nicht sofort wieder in die Sprechstunde rennen, sondern kann sich das Medikament in der Apotheke einfach noch einmal aushändigen lassen – je nach Verordnung bis zu vier Mal.
– Neue und umfangreichere Kassenleistungen: Für Zahnersatz gibt es von der Kasse bald etwas mehr Zuschuss – nämlich 60 statt 50, mit Bonusheft sogar bis zu 75 Prozent. Die Regelung tritt aber erst im Oktober 2020 in Kraft. Und: Fettabsaugen wird 2020 Kassenleistung – allerdings nur probeweise und nur unter ganz bestimmten Bedingungen. Die Kasse soll künftig bei Patientinnen mit einem schweren Lipödem, einer Fettvermehrungsstörung, das sogenannte Absaugen bezahlen.
– Mehr Vorsorge: Frauen im Alter zwischen 20 und 65 werden ab 2020 alle fünf Jahre per Post zu einer Früherkennungs-Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs eingeladen. Und auch das Vorsorge-Angebot selbst ändert sich ein wenig: Für Frauen zwischen 20 und 34 gibt es – wie bisher – einmal jährlich den sogenannten Pap-Test. Ab 35 soll eine neue, alle drei Jahre angebotene Kombinationsuntersuchung den bisherigen jährlichen Test ersetzen.
– Neues in der Apotheke: Schon seit Ende Oktober 2019 dürfen Apotheken jederzeit Botendienste anbieten – bisher ging das nur in begründeten Einzelfällen. Neu wird 2020 die Möglichkeit, sich in der Apotheke gegen die Grippe impfen zu lassen, zunächst allerdings nur im Rahmen regionaler Modellversuche. Und bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln wird es ein klein wenig teurer, was vor allem die Krankenkassen betrifft: Der Notdienstzuschlag hierfür steigt von 16 auf 21 Cent, bei dokumentationspflichtigen Medikamenten wie Betäubungsmitteln sind es künftig 4,26 statt 2,91 Euro.
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(dpa/tmn)