Weimar – Nicht jeder darf Tattoos mit einem Lasergerät entfernen. Das hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht entschieden (Az.: 1 EO 596/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Im verhandelten Fall wurde einem Mann das Entfernen von Tattoos mit Lasergeräten verboten. Nach Meinung der zuständigen Gemeinde müsse dafür mindestens eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vorliegen.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Stadt. Grundlage war ein dem Gericht vorliegendes Gutachten. Demzufolge steht die Behandlung in Verbindung mit konkreten und nicht unerheblichen Gesundheitsrisiken. Die Belange des Mannes, zum Beispiel mögliche Einkommensverluste, müssen sich dem unterordnen.
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(dpa/tmn)