Berlin – Versicherte werden künftig regelmäßig ab dem 50. Lebensjahr schriftlich zur Darmkrebsfrüherkennung eingeladen. Das sieht ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken vor, den das höchste Entscheidungsgremium des Gesundheitswesens in Berlin fasste.
Zur
Früherkennung von Darmkrebs können wie bisher Tests auf nicht sichtbares Blut im Stuhl und Darmspiegelungen in Anspruch genommen werden. Da Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Darmkrebs-Risiko haben, wird eine Darmspiegelung Männern künftig bereits ab 50 Jahren angeboten und nicht wie bisher ab 55.
Jährlich Anspruch auf den Stuhltest sollen Frauen und Männer im Alter von 50 bis 54 Jahren haben. Die Versicherten haben zudem insgesamt Anspruch auf zwei Darmspiegelungen, Frauen wie bisher ab 55. Zwischen diesen Koloskopien müssen mindestens zehn Jahre liegen. Wird das Angebot erst ab 65 Jahren wahrgenommen, hat man nur Anspruch auf eine Spiegelung.
Entscheiden sich Versicherte gegen eine Darmspiegelung, haben sie ab 55 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf einen Test auf Blut im Stuhl. Bei auffälligen Stuhltests können sie zur Abklärung zusätzlich eine Spiegelung machen lassen.
Nach der ersten Einladung zur Früherkennung sollen die Versicherten erneut mit 55, 60 und 65 Jahren die entsprechende Post von ihrer jeweiligen Krankenkasse bekommen. Mit im Briefumschlag: ausführliches Info-Material. Den Stuhltest können Versicherte zum Beispiel bei ihrem Hausarzt erhalten. Zur Darmspiegelung empfiehlt sich ein Termin bei einem Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie, also bei einem Magen-Darm-Spezialisten.
Die
Richtlinie hat das Ziel, das künftig weniger Menschen an
Darmkrebs sterben. Es handelt sich laut Krebsgesellschaft um die zweithäufigste Krebserkrankung. In Deutschland erkranken pro Jahr mehr als 33.000 Männer und mehr als 26.000 Frauen daran. Deutlich mehr als 20.000 Menschen sterben pro Jahr daran. Das Risiko, im Lauf seines Lebens an Darmkrebs zu erkranken, beträgt ungefähr 6 Prozent. Die Zahlen unterscheiden sich je nach Quelle etwas.
Es handelt sich bei Frauen um die zweithäufigste Tumorerkrankung nach Brustkrebs, bei Männern um die dritthäufigste nach Lungen- und Prostatakrebs. Bereits 2013 beschloss der Bundestag die Einführung eines Einladungsverfahrens zum Darmkrebs-Screening. Die Umsetzung durch den Bundesausschuss-Beschluss erfolgte erst jetzt, wobei das Gremium den Bereich mit einer umfassenderen Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme regelte.
Das Bundesgesundheitsministerium muss den Beschluss noch prüfen. Ärzte und Krankenkassen müssen sich noch über die Bezahlung der Mediziner für die Früherkennung einigen, dann sollen die neuen Regeln bei den Versicherten ankommen.
Der Vorsitzende des Bundesausschusses, Josef Hecken, kündigte an: «Ich werde darauf drängen, dass alle technischen Fragen so zügig geregelt werden können, dass zum 1. April nächsten Jahres die erste Welle der Einladungen versandt werden kann.» Das organisierte Programm mit persönlichen Einladungen mache es Versicherten leichter, an den angebotenen Früherkennungsuntersuchungen teilzunehmen.
Zu den Risikofaktoren für Darmkrebs zählen Rauchen, Übergewicht, ballaststoffarme Ernährung, Bewegungsmangel und der regelmäßige Konsum von Fleisch und Alkohol.
Fotocredits: Monique Wüstenhagen
(dpa)