Sie kann für die Versicherten eine echte Herausforderung sein – die Übernahme von Behandlungskosten für plastisch-chirurgische oder ähnliche ästhetische Behandlungen. Zunächst einmal unabhängig davon, ob bei der gesetzlichen oder der privaten Krankenkasse, stoßen Maßnahmen aus dem Bereich der plastischen Chirurgie bei den Krankenkassen bei der Kostenübernahme oft auf Widerstand. Selbst vorbeugende Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung oder eine Behandlung mit Botox oder die kosmetische Behandlung von Aknenarben sind oft nahezu unmöglich als Kostenerstattung durchzusetzen. Allerdings gilt es im Einzelfall, zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterscheiden.
Zunächst einmal wird die Frage nach der medizinischen Notwendigkeit im Raum stehen, solange es um plastische Chirurgie oder ähnliche Schönheitsbehandlungen geht. Eine gesetzliche Krankenkasse wird solche Maßnahmen nur tragen, wenn es medizinisch nicht anders möglich ist, weil sonst gesundheitliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind. Die medizinische Notwendigkeit muss der Krankenkasse glaubhaft nachgewiesen werden. Die geschieht am besten in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt, denn nur er kann belegen, warum eine Schönheitsoperation medizinisch notwendig und sinnvoll ist. Meist ist dazu ein Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse einzureichen, der dann entsprechend geprüft wird. Sobald die Zusage der Krankenkasse vorliegt, kann mit der Behandlung begonnen werden. Sollte man allerdings mit der Behandlung starten noch bevor die Zusage der Kasse vorliegt, kann dies auf Kosten der Erstattung gehen und diese schmälern.
Die privaten Krankenkassen gehen ähnlich vor. Auch hier ist ein Heil- und Kostenplan vorab zu genehmigen, doch kann tendenziell eine höhere Bereitschaft bestehen, entsprechende Kosten zu übernehmen. Allerdings wird die medizinische Notwendigkeit immer im Vordergrund stehen. Sie sollte jedenfalls gut begründet sein.
Anders kann es bei medizinischen Behandlungen mit Botox sein oder bei der Behandlung von Aknenarben oder bei einer professionellen Zahnreinigung. Während viele gesetzliche Kassen hier nicht leisten und allenfalls eine Zusatzversicherung die anfallenden Kosten übernimmt, die eine entsprechende Behandlung von den privaten Kassen durchaus bezahlt. Gerade die professionelle Zahnreinigung gehört bei vielen Versicherungen heute zum Standardpaket der zahnärztlichen Leistungen als vorsorgende Maßnahme dazu, denn sie hilft, spätere aufwändige Maßnahmen bei Zahnersatz zu verhindern.
Insgesamt lohnt es sich also, zunächst bei dem behandelnden Arzt die medizinische Notwendigkeit einer Maßnahme zu erfragen. So kann eine Brustverkleinerung sehr begründet sein, wenn sie anderenfalls Haltungsschäden und Rückenschmerzen verursacht. Eine schiefe Nase kann ebenfalls zum medizinischen Problem werden, wenn sie Atemprobleme mit sich bringt. Eine Einzelfallprüfung ist also immer angesagt und kann im besten Fall zu dem Ergebnis führen, dass die Behandlungskosten vollständig von der Kasse getragen werden.