Keuchhusten-Impfung für Schwangere und deren enge Freunde

Berlin – Um den Nestschutz für ihr ungeborenes Kind zu erhöhen, sollen sich Schwangere zukünftig gegen Keuchhusten impfen lassen. Bisher hatte die Ständige Impf-Kommission (Stiko) am Robert Koch-Institut (RKI) eine Schutzimpfung nicht für Schwangere, sondern für Frauen im gebärfähigen Alter empfohlen.

Die Impfung soll laut Empfehlung am besten am Anfang des letzten Schwangerschaftsdrittels erfolgen. Ziel sei es, eine Erkrankung des Neugeborenen zu verhindern, welches in den ersten Lebenswochen noch nicht geimpft werden könne, teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mit.

Wenn eine Frühgeburt wahrscheinlich ist, kann die Impfung ins zweite Trimester vorgezogen werden. Die Stiko rät außerdem, die Impfung für werdende Mütter in jeder Schwangerschaft zu wiederholen.

Impfung auch für enge Freunde empfohlen

Der G-BA hat die entsprechende Empfehlung der Stiko nun in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Ebenfalls neu ist, dass auch enge Freunde der Schwangeren, die Kontakt mit dem Neugeboren haben werden, Anspruch auf eine Keuchhusten-Impfung haben sollen. Ihnen würde die Krankenkasse künftig also die Impfung zahlen. Bisher galt das nur für bestimmte Familienmitglieder, etwa Geschwister.

Voraussetzung ist, dass diese Personen in den vergangenen zehn Jahren keine Keuchhusten-Impfung erhalten haben – sie sollten diese dann möglichst bis vier Wochen vor der anstehenden Geburt auffrischen.

Die allgemeinen Regeln

Generell
empfiehlt die Stiko eine Impfung gegen Keuchhusten beziehungsweise Pertussis allen Säuglingen und Kleinkindern. Aufgefrischt wurde – und wird – der Schutz durch je eine weitere Impfung im Vorschul- und Jugendalter. Erwachsene erhalten eine weitere Auffrischung im Rahmen der alle zehn Jahre fälligen Tetanus-Diptherie-Impfung.

Der
Beschluss des G-BA wird nun vom Gesundheitsministerium geprüft. Gibt es nichts zu beanstanden, wird der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht – und tritt damit offiziell in Kraft. Das könnte in einigen Wochen oder Monaten erfolgen.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

(dpa)
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