„Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ – wer berät bei Medikamentenfragen wirklich?

Wer Fragen zur Einnahme von Medikamenten oder zu Neben- und Wechselwirkungen hat, wendet sich in der Regel an seinen Arzt. Auch der Apotheker ist jedoch dazu ausgebildet, den Patienten umfassend zu beraten. Rechtlich gesehen darf er sogar noch mehr…

Trägt die Verantwortung: der Arzt

Wenn es um die Arzneimittelversorgung geht, trägt allein der Vertragsarzt die Verantwortung. Nur er kann eine Therapie, die letztlich zulasten der gesetzlichen Krankenkassen geht, veranlassen und zu diesem Zweck geeignete Arzneimittel verschreiben. Bei Fragen zu Einnahme und Dosierung, Nebenwirkungen oder zu einer Wechselwirkung, der sogenannten Interaktion, kann der Patient sich jedoch auch bedenkenlos an den Apotheker wenden. Dieser ist zu einer umfassenden Beratung ausgebildet und wird seinen Kunden im Zweifel an den Arzt verweisen. Durch diese Arbeitsteilung wird sichergestellt, dass der Patient stets bestmöglich mit Informationen versorgt wird. Zugleich wird der Arzt zeitlich entlastet und kann sich ganz auf Diagnose und Therapie konzentrieren. Damit dieses System funktioniert, müssen Ärzte und Apotheker jedoch uneingeschränkt miteinander kooperieren.

Steht mit Rat zur Seite: der Apotheker

Moderne Apotheker haben mehr Aufgaben zu erfüllen als zu früheren Zeiten. Während ihr Hauptaugenmerk noch vor einigen Jahrzehnten ausschließlich auf der Ausgabe der vom Arzt verschriebenen Medikamente lag, tragen sie heute weitaus mehr Verantwortung für die Arzneimittelversorgung. So dürfen Apotheker Arzneimittel, die vom Arzt verordnet wurden, durch ein wirkstoffgleiches Präparat ersetzen. Das war vor 2002 noch nicht möglich: Der Apotheker musste den Patienten genau mit dem Präparat versorgen, das auf dem Rezept angegeben war. Heute ist er aufgrund von Rabattverträgen in vielen Fällen sogar verpflichtet, das verschriebene Arzneimittel durch ein günstigeres zu ersetzen. Eines darf der Apotheker jedoch nicht: Er darf nicht in die Behandlung des Arztes eingreifen und muss im Zweifel weitere Informationen bei ihm einholen.

Der Arzt behält seine Schlüsselrolle

Wenn es um verschreibungspflichtige Medikamente geht, hat der Arzt noch immer eine Schlüsselrolle inne, da nur er Arzneimittel verordnen darf – einen guten Arzt finden Sie unter www.arzt-auskunft.de. Tauchen Fragen zu Neben- und Wechselwirkungen auf oder möchte der Patient frei verkäufliche Medikamente nutzen, ist auch der Apotheker ein kompetenter Ansprechpartner.

Fotoquelle: Thinkstock, Digital Vision, Siri Stafford

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