Die Patientenverfügung: Vorsorge für den Ernstfall

Durch einen Unfall oder eine Krankheit wird Ihr eigener Körper dermaßen aus seinen gewohnten Bahnen geworfen, dass Sie nicht mehr dazu in der Lage sind, selber über Ihre eigene Behandlung zu entscheiden. Gewiss, das ist keine schöne Vorstellung, doch in solch eine Situation kann jeder Mensch geraten. Daher ist es kein Fehler, Vorsorge zu treffen, damit im Fall der Fälle nicht gegen Ihre persönlichen Grundsätze oder Wünsche gehandelt wird.
Eine Patientenverfügung

Was die Patientenverfügung ausmacht

Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung eine Willenserklärung, die Sie im Voraus abgeben. Diese wird wirksam, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind, sich für oder gegen eine Untersuchung und Behandlung im medizinischen Bereich zu entscheiden. Die Ärzte müssen sich an Ihre Patientenverfügung halten, in der Sie festlegen, welche Behandlungen Sie sich im Ernstfall wünschen bzw. welche Behandlungsmethoden Sie ablehnen. Meist wird die Patientenverfügung im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Eingriffe wie künstlicher Beatmung und Ernährung aufgesetzt. Ideal ist es, wenn Sie die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht verbinden. In einer Vorsorgevollmacht legen Sie eine Person des Vertrauens fest. Diese Person wird von Ihnen bevollmächtigt, den Ärzten Ihre Wünsche im Ernstfall deutlich zu machen und sich für die Umsetzung stark zu machen. Weitere Informationen erlangen Sie zum Beispiel hier: im-alter-sorglos.de.

Wie wird die Patientenverfügung aufgesetzt?

Wenn Sie eine Patientenverfügung aufsetzen möchten, so ist es empfehlenswert, wenn Sie sich zuvor zum Beispiel von einer Verbraucherzentrale und Ihrem Hausarzt beraten lassen. Die Verfügung an sich ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie muss jedoch einige wichtige Punkte beinhalten. Im Internet gibt es beispielsweise bereits Vordrucke, die Sie nutzen können. Hier ein paar Tipps:

  • Dokument kann von einem Notar beglaubigt werden
  • Dokument ist widerrufbar und änderbar
  • für den Hausarzt und Angehörige Kopien anfertigen
  • Inhalte: Name, Geburtsdatum und Anschrift; Beschreibungen der Situationen und wie genau gehandelt werden soll; die Deutlichmachung der Verbindlichkeit des Dokuments; Datum und Unterschrift


Patientenverfügung – damit die eigenen Wünsche berücksichtigt werden

In einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, wie im Ernstfall medizinisch mit Ihnen verfahren wird. Sie ist so wie auch eine Vorsorgevollmacht, eine Pflegevorsorge und ein Organspende-Ausweis ein nützliches Dokument, dass sowohl Ihnen das Leben als auch Ärzten das Entscheiden im Bedarfsfall leichter macht.

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