Behandlungsfehler – Wer Ihnen hilft und wie Sie vorgehen

Mehr als 10.000 Patienten beschweren sich jedes Jahr über ärztliche Behandlungsfehler, bei rund der Hälfte der Eingriffe und Behandlungen lassen sich Fehler nachweisen. Darüber hinaus ist eine hohe Dunkelziffer zu vermuten, die sich daraus ergibt, dass die Patienten nicht über das notwendige Fachwissen verfügen, um Fehler zu erkennen oder weil erst Jahre später Beschwerden auftreten.

Vielfach fehlt Patienten auch schlichtweg der Mut oder das Wissen um die juristischen Möglichkeiten, die ihnen offen stehen. Besteht jedoch der Verdacht, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, sollten Betroffene nicht davor zurückschrecken diesen auch zu melden und um ihr Recht zu kämpfen.

Was sind Behandlungsfehler?

Unter einem Behandlungsfehler, umgangssprachlich auch Kunstfehler genannt, wird in der Regel eine nicht sachgemäße Behandlung durch einen Arzt verstanden. Nicht immer handelt es sich dabei um eine Operation, die schiefgegangen ist, obwohl rund ein Viertel der Beschwerden diesen Grund haben. Vielmehr kann es sich bei einem Behandlungsfehler auch um eine falsche Diagnose oder den unsachgemäßen Transport des Patienten handeln. Doch ganz gleich, um welches ärztliche Fehlverhalten es sich handelt, den Betroffenen stehen zahlreiche Möglichkeiten offen dieses zu melden und gegebenenfalls hierfür entschädigt zu werden.

Ein Gutachten einholen

Nicht nur in kleinen Krankenhäusern oder beim Hausarzt können Behandlungsfehler auftreten. Auch prominente Häuser wie die Schönheitsklinik Mang Medical One können hiervon betroffen sein. Doch ganz egal bei welcher Behandlung und in welchem Krankenhaus der Behandlungsfehler auftritt, Patienten haben gleich mehrere Möglichkeiten sich hiergegen zu wehren. Der einfachste Weg führt über die eigene Krankenkasse. Sie fordert bei einem konkreten Verdacht die Akten des Patienten an und legt sie dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen vor. Dieser erstellt dann ein für den Betroffenen kostenfreies Gutachten. Auch ein privates Gutachten ist eine Möglichkeit einen Behandlungsfehler nachzuweisen. Die Ärztekammer greift hingegen nur ein, wenn der behandelnde Arzt zustimmt. Ein Gutachten kann im Fall eines nachgewiesenen Fehlers in einem zivil- und strafrechtlichen Verfahren verwendet werden. Im besten Fall gewährt das Gericht dann dem Patienten Schadenersatz, auch das Anrufen einer Schlichtungsstelle ist möglich um eine außergerichtliche Einigung zu ermöglichen.

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