In Österreich gilt ein ebenso strenges Arbeitsschutzrecht wie in Deutschland, weil die wesentlichsten Teile davon auf EU-Ebene geregelt und in österreichisches Recht übernommen wurden. Grundlage für das Arbeitsschutzrecht in Österreich ist aus diesem Grund die Arbeitnehmerschutz-Rahmenrichtlinie (89/391/EWG) samt der Vielzahl von Einzelrichtlinien, die durch das Arbeitnehmerinnenschutzgesetz und auch in den hierzu erlassenen Verordnungen umgesetzt wurden.
In Österreich gliedert sich daher der Arbeitnehmerschutz in zwei große Bereiche: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Arbeitszeit- und Verwendungsschutz. Im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden alle technischen und arbeitshygienischen Schutzvorschriften zusammengefasst, wozu auch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) gehört.
Der Arbeitszeit- und Verwendungsschutz umfasst Schutzbestimmungen für bestimmte besonders schutzwürdige Gruppen wie Jugendliche oder werdende/stillende Mütter, wie auch die Arbeitszeit- und Arbeitsruheregelungen. Es ist in Österreich ganz klar geregelt, dass die Arbeitgeber dafür verantwortlich bleiben, dass die Arbeitnehmer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften nach entsprechend arbeiten. Das heißt die Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmer auch dahingehend kontrollieren, ob sie ihre berufsspezifische Schutzausrüstung tragen oder nicht. Zudem müssen die Arbeitgeber auch dafür sorgen, dass Brücken und Treppen im Produktionsbereich sicher sind, was zum Beispiel durch Lochbleche erreicht werden kann.
Diese Brücken und Treppen gelten als besonders sicher, wobei man diese wegen ihrer Struktur mit den vielen Löchern, die nicht gerade klein sind in den meisten Fällen, nur mit speziellen Schuhen betreten kann. Mit Stöckelschuhen würde man auf einer derartigen Treppe dennoch ausrutschen bzw. in den Löchern der Lochbleche hängen bleiben. Es ist allerdings auch sehr selten, dass sich jemand mit Stöckelschuhen in den Produktionsbereich verirrt. Auch als Mitarbeiter in der Verwaltung muss man sich, wenn man regelmäßig in den Produktionsbereich geht, entsprechendes Schuhwerk zulegen und dieses auch tragen, wenn man dort seine Arbeit erledigen muss. Auch wenn es sich nur um das Hinbringen von einigen Papieren handelt, sollte man unbedingt die Arbeitsschutzvorschriften einhalten.
Image from: moonrun – Fotolia
Werbung