Berlin – Zwei Pillen morgens, eine mittags und ein weiteres Medikament am Abend – vor allem ältere Patienten verlieren da schnell den Überblick. Sie können verlangen, dass ihnen der Arzt einen Medikationsplan ausstellt.
Wer mindestens drei Medikamente nimmt, die die Krankenkasse bezahlt, hat demnach Anspruch auf einen solchen Plan. Darauf weist die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in ihrer Zeitschrift «Neue Apotheken Illustrierte» (Ausgabe 1. Januar 2017) hin. In einem Plan stehen die Namen der jeweiligen Medikamente, die enthaltenen Wirkstoffe und die vom Arzt festgelegte Dosierung. Außerdem gibt der Arzt an, warum er das jeweilige Medikament verordnet hat und wie es einzunehmen ist. So kann der Patient jederzeit nachschauen, wenn er unsicher ist, ob er eine Tablette zum Beispiel vor oder nach dem Essen nehmen muss.
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(dpa/tmn)