München (dpa/tmn) – Der Beitrag der privaten Zahnzusatzversicherung berechnet sich meist nach Alter, Leistungsumfang und Gesundheitszustand des Versicherten. Vor dem Vertragsabschluss sollten Verbraucher prüfen, ob Implantate abgedeckt sind.
Und es kommt darauf an, in welchem Umfang der Versicherer Zusatzkosten für Zahnersatz wie Brücken oder Kronen übernimmt. Häufig gibt es in den ersten Jahren Höchstgrenzen für die Kostenerstattung. Wichtig zu beachten ist, ob im Laufe der Jahre der Anbieter nur die Regelversorgung oder auch die Gesamtkosten aufstockt. Darauf macht die Verbraucherzentrale Bayern aufmerksam.
Wer einen Vertrag für einen teuren Zahnersatz abschließen will, sollte ein gesundes Gebiss haben. Für bereits vorhandene Zahnprobleme kommt der Versicherer in der Regel nicht auf. Dennoch ist es wichtig, alle Altlasten anzugeben, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
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(dpa)