Arzneimittelallergie – Wenn das Medikament zum Erreger wird

Unter einer Arzneimittelallergie versteht man eine Unverträglichkeit auf einen Medikamtenwirkstoff. Stellen Sie sich vor, sie leiden unter einer Angina tonsillaris, sprich einer Mandelentzündung. Ihr Arzt verordnet Ihnen nun ein Penicillinpräparat. Die Einnahme erfolgt nun 1-3 mal täglich,um eine schnelle Linderung des Halses zu bewirken.

Jedoch bei der Einnahme, nicht direkt bei der ersten Tablette, bemerken Sie Nebenwirkungen. Nebenwirkungen können starker Ausschlag im Gesichtsbereich sein, oder akute Atemnot.

Somit müssen Sie nun direkt ihren Arzt aufsuchen, um die Sachlage mit ihm zu klären. Der Arzt wird nun herausfinden, das es sich um eine Unverträglichkeit gegen den Wirkstoff Penicillin handelt. Nun wird ihnen ein neues Präparat verschrieben, das nicht den Wirkstoff Penicillin enthält, jedoch dieselbe Wirkung auf ihre Mandelentzündung hat. Ein Ersatzpräparat könnte zum Beispiel Erythromycin sein.

Der Arzt ist nun verpflichtet, in ihrer Akte zu vermerken, das sie eine Penicillinallergie haben. Somit kann es nicht mehr passieren, das er ihnen dieses Präparat verordnet. Zudem werden sie einen Allergie Ausweis erhalten, indem erneut dieser Eintrag erfolgt. Dies ist dafür geeignet, das sie diesen Ausweis in ihrer Geldbörse stets bei sich tragen. Sollte ihnen ein Unfall zustossen und sie das Bewusstsein verloren haben, ersieht fast jeder Anhänger Medizinischer Berufe – Notarzt, Arzt oder Krankenschwester – aus ihrem Pass, das sie eine Unverträglichkeit gegen diese Medikament aufweisen.

Komischerweise sind unter Ärzten kaum spezialisierte Allergologen gefragt, wie sich z.B. aus den Helios Stellenangeboten sehen lässt, werden in dieser Richtung von den großen Kliniken nur HNO-Ärzte gesucht, die Allergologie als Weiterbildungsfach sehen dürften. Hat die klassische Schulmedizin auf diesem Gebiet also Nachholbedarf?

Mediziner