Wenn ein Pflegefall in der Familie eintritt, sind Angehörige oftmals überfordert. Nicht nur ein Antrag auf Pflegeversicherung muss möglichst zügig gestellt werden, auch das Gespräch mit anderen Familienmitgliedern ist nötig, um zu klären, wer den Pflegebedürftigen zukünftig pflegen kann und will. Hier ein Überblick über die wichtigsten Schritte, die Sie bei einem Pflegefall in der Familie einleiten sollten.
Befindet sich die pflegebedürftige Person in einem Krankenhaus, beispielsweise nach einem Sturz, kann die für die Entlassung zuständige Pflegekraft bei der Antragstellung auf Pflegeversicherung behilflich sein. Ist der Antrag bereits gestellt, wird von der Pflegekasse der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragt, die pflegebedürftige Person zu begutachten. Mittels dieser Begutachtung soll festgestellt werden, welche Pflegestufe vorliegt. Auf den Besuch des MDK sollten Sie sich gründlich vorbereiten, beispielsweise durch das Führen eines Pflegetagebuchs. Aus diesem muss hervorgehen, wann Ihr Angehöriger welche Form der Unterstützung benötigt und wieviel Zeit dafür in Anspruch genommen wird. Sind Sie mit der anschließenden Einstufung nicht einverstanden, können Sie innerhalb von vier Wochen bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen Widerspruch einlegen.
Jeder Pflegebedürftige hat das Recht auf eine kostenlose Pflegefachberatung bei den Pflegekassen oder bei den sogenannten Pflegestützpunkten. Wenn Sie eine Pflegefachberatung beantragt haben, muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen ein Termin zugewiesen werden. Darüber hinaus sollten Sie gemeinsam mit den übrigen Familienmitgliedern klären, welche Rolle die Familie bei der Pflege einnehmen soll. Grundsätzlich gilt: Die Familie ist für Ihre Angehörigen verantwortlich, der Staat tritt in der Regel nur unterstützend in Erscheinung. Da der finanzielle Aspekt bei der Pflege eine entscheidende Rolle spielt, sollte jeder privat vorsorgen, damit bei Eintreten eines Pflegefalls eine umfassende Versorgung gewährleistet ist. Denn: Bei der Pflegeversicherung handelt es sich lediglich um eine Grundsicherung, zu der unter Umständen ein hoher Eigenanteil kommen kann. Mehr Infos dazu finden Sie auch auf: www.swisslife.de.
Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, muss die gesamte Familie an einem Strang ziehen. Darüber hinaus ist es unbedingt erforderlich, dass die Pflegekasse benachrichtigt wird, damit die Beurteilung der Pflegestufe erfolgen kann und möglichst rasch finanzielle Hilfen fließen.
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