Wer sich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden kann, hat die Qual der Wahl. Um die richtige Entscheidung zu treffen, sollte man wissen, welche Unterschiede gesetzliche und private Krankenversicherung bieten.
Da wären zu Beginn erst einmal die Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um in eine der beiden Krankenversicherungen aufgenommen zu werden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind hier keine besonderen Bedingungen zu erfüllen. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind in der Regel gesetzlich krankenversichert, liegt ihr Einkommen unter 4.162,50 € monatlich. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem darüberliegenden Einkommen können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Ebenso können Beamte, Freiberufler und Selbstständige die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Die private Krankenversicherung steht Selbstständigen, Freiberuflern, Beamten und Studenten offen. Außerdem können sich sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ab einem Einkommen von 4.162,50 € im Monat versichern lassen.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist die Versicherung von Ehepartnern und Kindern. Während Kinder und Ehepartner, die über kein Einkommen oder maximal 400 Euro im Monat verfügen, bei der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert sind, muss bei der privaten Krankenversicherung für jeden Versicherungsnehmer ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Die Leistungen in beiden Krankenversicherungsvarianten fallen ebenfalls sehr unterschiedlich aus. Die private Krankenversicherung bietet die Grundleistungen. Daneben kann man sich für Bonusprogramme und Zusatzleistungen wie die Übernahme von Naturheilverfahren entscheiden. Kurzuschüsse und Gesundheitskurse runden das Angebot ab. Die private Krankenversicherung hält für seine Versicherten eine große Auswahl an Tarifpaketen bereit. Der Basisschutz umfasst die Leistungen, die man aus der gesetzlichen Krankenversicherung kennt. Der Toptarif ist das Nonplusultra im Krankenversicherungsschutz. Darunter fallen zum Beispiel die freie Arzt- und Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und ein Einzel- und Zweibettzimmer sowie die komplette Erstattung von Zahnersatz. Während man als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich seine Chipkarte vorweisen muss und die Abrechnung der Kosten für die Behandlung der Arzt direkt mit der Krankenversicherung vornimmt, muss der Privatversicherte zunächst die Kosten selbst zahlen und kann diese im Nachhinein von seiner Krankenversicherung zurückerstatten lassen.
Eine Ausnahme bilden Krankenhausbehandlungen. Diese werden bei der privaten Krankenversicherung ebenfalls in der Regel sofort zwischen Krankenversicherung und Krankenhaus abgerechnet. Große Unterschiede gibt es weiterhin bei der Budgetierung. Während den Ärzten von den gesetzlichen Krankenversicherungen nur ein gewisses Budget pro Quartal zur Verfügung gestellt wird, gibt es bei den privaten Krankenversicherungen eine Leistungsgarantie. Die Budgetierung zeigt sich vor allen Dingen bei Medikamenten und Behandlungen. Diese können aus Kostengründen in das folgende Quartal verschoben werden. Viele Krankenversicherungen locken ihre Mitglieder mit der Zurückerstattung von Beiträgen. Das ist in der gesetzlichen Krankenversicherung höchst selten der Fall. Sie sind zwar berechtigt, Beiträge an Mitglieder zurückzuzahlen, dazu kommt es aber aufgrund der schlechten Finanzsituation meist nicht. Bei der privaten Krankenversicherung ist eine Beitragsrückzahlung im Tarif enthalten. Nimmt man seine Krankenversicherung das ganze Jahr über nicht in Anspruch, können bis zu 6 Monatsbeiträge zurückerstattet werden. Ein großes Ärgernis ist bei den gesetzlichen Krankenversicherungen sehr oft weiterhin der Zusatzbeitrag, den die Krankenversicherungen seit einiger Zeit erheben dürfen. Diesen gibt es bei der privaten Krankenversicherung nicht. Zudem bildet die private Krankenversicherung Rückstellungen für das Alter, um zu verhindern, dass die Leistungen nicht gekürzt werden. Die gesetzlichen Krankenversicherungen wirtschaften nach dem Rücklageprinzip und können dementsprechend keine Rückstellungen bilden. Leistungskürzungen sind die Folge. Allerdings können bei beiden Versicherungen die Beiträge steigen.
Foto: BK – Fotolia