Der Beipackzettel

Vor der erstmaligen Einnahme eines Medikaments ist es ratsam, sich anhand des Beipackzettel über die Zusammensetzung des Mittels zu informieren. Risiken und eventuell mögliche Nebenwirkungen sollen im Beipackzettel transparent erläutert sein. Auch wer ein bestimmtes Medikament ständig einnehmen muss, sollte den Beipackzettel hin und wieder aufmerksam lesen, denn es kann vorkommen, dass sich die Zusammensetzung der Arznei ändert.

Im Abschnitt „Zusammenfassung“ erfährt der Patient, welche Wirkstoffe die Arznei enthält. Der Beipackzettel beschreibt auch, ob das Medikament oral als Tablette oder Tropfen eingenommen werden soll, oder ob es sich um Zäpfchen zur rektalen Anwendung handelt. Unter ‚Anwendungsgebiete‘ listet der Beipackzettel jene Beschwerden auf, die auf eine Behandlung mit der Arznei ansprechen. Die Rubrik „Nebenwirkungen“ erläutert möglicherweise auftretende störende bis gefährliche Begleiterscheinungen, die durch die Einnahme des Medikaments zutage treten können.

Unter „Gegenanzeigen“ beschreibt der Beipackzettel alle Krankheiten und Faktoren, die es verbieten, das Medikament einzunehmen. Bei manchen Arzneimitteln kann es vorkommen, dass sie mit anderen gleichzeitig eingenommenen Medikamenten, Lebensmitteln oder Genussmitteln in für den Patienten unvorteilhafter Weise reagieren. Auch die Wirkung kann ins Negative wechseln. Daher ist der Titel dieses Abschnitts „Wechselwirkungen“.

In der „Dosierungsanleitung“ erfährt der Patient, welche Dosis er erfahrungsgemäß einnehmen sollte, um eine Besserung seiner Beschwerden zu erzielen. „Art und Dauer der Anwendung“ erklärt, wie das Medikament eingenommen werden soll. Hier gibt der Beipackzettel zum Beispiel Antworten auf die Fragen, ob das Medikament zerkaut werden soll, oder ob es vor der Einnahme in Wasser aufgelöst werden muss. Manchmal klärt der Beipackzettel an dieser Stelle auch darüber auf, ob die Einnahme vor, während oder nach den Mahlzeiten eingenommen werden soll.

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