Ein vergessener Tupfer in der Wunde, eine falsche Diagnose, eine fehlerhafte Dokumentation – eine genaue Zahl der jährlichen Behandlungsfehler lässt sich nur schätzen. Man rechnet jedoch mit bis zu 170.000 Fehlern pro Jahr. Vermutet ihr einen Behandlungsfehler, solltet ihr nicht zu lange warten. Seit 2002 liegt die Frist für Schadensersatzansprüche bei drei Jahren nach Kenntnisnahme.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine ärztliche Behandlung nicht sorgfältig oder nach medizinischen Standards durchgeführt wird. Dazu gehört auch die unvollständige oder unverständliche Aufklärung über mögliche Risiken vor einem medizinischen Eingriff. Das 2013 eingetretene Patientenrechtegesetz gewährleistet nun mehr Offenheit und Transparenz zwischen Patient und Arzt. Wer demnach den Verdacht eines Behandlungsfehlers hegt, sollte zunächst mit dem behandelnden Arzt sprechen. Dieser ist dazu verpflichtet, alle Tatsachen der Behandlung offen darzulegen. Auch bei der Kranken- und Pflegekasse finden Betroffene einen vertrauensvollen Ansprechpartner. Diese unterstützt den Versicherten durch eine außergerichtliche Rechtsberatung sowie eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Neben einer fachkundigen Beratung sollte man jedoch zusätzlich einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Wichtig dabei ist, die Dokumentation der Behandlung vorzulegen. Patienten haben grundsätzlich einen Anspruch, diese entweder einzusehen oder zu kopieren. Bei einem Behandlungsfehler mit Todesfolge wird laut Patientenrechtegesetz dieser Anspruch auf die Erben beziehungsweise die nächsten Angehörigen übertragen.
Image: Andreas Keudel – Fotolia