Werdende Mütter unterstehen im Berufsleben einem besonderen Schutz: Dem Mutterschutzgesetz bzw. dem Mutterschutz. Im Folgenden wollen wir die wichtigsten Fakten zum Schutz der baldigen Mütter zusammentragen.
So soll die Frage erläutert werden, wie lange Schwangere arbeiten dürfen und welche Kündigungsbedingungen gelten. Zudem unterliegt der Arbeitgeber bestimmten Pflichten im Umgang mit werdenden Müttern.
Das Mutterschutzgesetz bietet schwangeren Frauen und frischgebackenen Müttern besondere Rechte, die unter anderem Fakten wie Schutz vor Arbeitsplatzverlust, finanziellen Schutz und Schutz am Arbeitsplatz regeln. So ist eine Schwangere bzw. stillende Frau für einen bestimmten Zeitraum arbeitsunfähig. Zudem ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz gefahrenfrei zu halten.
Der Mutterschutz gilt für alle Mütter und schwangere Frauen, die einen Beruf ausüben. Dazu gehören neben vollzeitbeschäftigten Frauen auch Heimarbeiterinnen, Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Azubis und Hausangestellte. Der Mutterschutz hingegen gilt nicht für Hausfrauen, Selbstständige, Studentinnen im Praktikum, Adoptivmütter und Geschäftsführerinnen. Beamtinnen unterliegen einer besonderen Regelung.
Eine schwangere berufstätige Frau darf in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin nicht mehr arbeiten gehen. Allerdings gibt es Berufsgruppen, wie zum Beispiel Erzieherinnen, die bereits mit der ärztlichen Bekanntmachung der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten dürfen, da eine zu große Gefahr besteht, sich einer bakterielle Infektion oder anderer ansteckenden Krankheiten auszusetzen. Jedoch dürfen Schwangere auf freiwilligen Wunsch weiterarbeiten.
Der Mutterschutz endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt, wobei es allerdings einige Ausnahmen gibt. Sollte das Neugeborene unter 2.500 Gramm wiegen oder hat die Mutter eine Mehrlingsgeburt absolviert, liegt die Mutterschutzfrist nicht bei acht, sondern bei zwölf Wochen. Auch bei einer Frühgeburt verlängert sich der Mutterschutz. Im Gegensatz zu den Regelungen vor der Geburt gilt für die Mütter nach der Geburt ein absolutes Beschäftigungsverbot.
Schöner Artikel und toller Blogg, weiter so!!!
Eine Ergänzung wäre z. B. schön um den Zeitpunkt, zum dem der Kündigungsschutz einsetzt. Ist es der Zeitpunkt der Bekanntmachung der Schwangerschaft gegenüber dem Arbeitgeber? Ist es die Bekanntgabe von Seiten des Arztes bzw. die Kenntnisnahme von der Schwangerschaft allgemein?
Wie verhält es sich in der Probezeit? Gibt es hier Ausnahmen?
Der Kündigungsschutz beginnt mit dem Beginn der Schwangerschaft, also nicht erst wenn man es dem AG mitgeteilt hat. Während der Probezeit gilt der Kündigungsschutz auch schon, bei einem befristeten Abreitsverhältnis kann es aber andere Regelungen geben.