Die Berufshaftpflichtversicherung gibt es für bestimmte Berufe im Heilwesen. Für Ärzte und Apotheker, aber auch in anderen Berufen, in denen eine große Verantwortung gegenüber Menschen besteht, sollte diese Versicherung für Ärzte ein Muss sein. Die Inanspruchnahme dieses Versicherungsschutzes ist, im Verhältnis zu anderen verantwortungsvollen Berufen und deren Versicherungsfeld, im Berufsbild Arzt sehr hoch anzusiedeln.
Übt der Arzt seinen Beruf aus und gründet beispielsweise eine Praxis, oder tritt in eine Gemeinschaftspraxis ein, können ein einzelner Augenblick oder eine Fehlentscheidung weitreichende Folgen für seine weitere Tätigkeit haben. Die Antragstellung von Schadenersatzforderungen gegenüber den Ärzten ist enorm gestiegen. Versicherungsgesellschaften können bestätigten, dass diese Schäden zu den teuersten Schäden überhaupt gezahlt werden können.
Schnell kann aus einer Erkrankung eines ihrer Patienten ein großes Problem für sie entstehen. Es kann nicht nur ihren guten Namen gefährden, sondern es kann im schlimmsten Falle ihre finanziellen Mittel derart minimieren, dass sie praktisch pleite sind. Es ist die Aufgabe einer Versicherung für Ärzte, dies zu verhindern und sie in einem Schadensfall zu unterstützen. Die Berufshaftpflichtversicherung Ärzte prüft, ob der Anspruch eines Geschädigten rechtens ist. Ist dies der Fall, zahlt die Berufshaftpflichtversicherung Ärzte, im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungssumme.
Was man wissen sollte ist: Wenn ein Patient seinen Arzt aufsucht und eine Behandlung wird durchgeführt, entsteht in diesem Fall ein Behandlungsvertrag. Der Arzt erhält sein Honorar vom Sozialversicherungsträger. Einen bestimmten Heilungserfolg oder gar eine vollständige Heilung, hat der Arzt dem Patienten gegenüber nicht. Sein Auftrag sollte in der Art sein, dass eine Linderung der Beschwerden und ein Bemühen einer Heilung stattfinden werden. Verstößt er gegen diese Mission und begeht einen Behandlungsfehler, so ist er dem Patienten gegenüber schadenersatzpflichtig. Mögliche Fehler in der Behandlung können Aufklärungsfehler sein, denn ein Arzt darf niemals ohne Zustimmung des Patienten eine Behandlung durchführen. Dokumentationsfehler, dazu zählen alle Laborberichte, Röntgenbilder, sämtliches Untersuchungsmaterial usw. muss dokumentiert sein, um auch über eine Behandlung Rechenschaft ablegen zu können.
Dies alles prüft die Versicherung für Ärzte und zwar geschieht dies durch ein medizinisches Gutachten, welches ein Sachverständiger aufstellen wird. Mit diesem Gutachten, das von der Berufshaftpflichtversicherung Ärzte aufgestellt wird, kann es vor Gericht oder einer Schlichtungsstelle angewandt werden. Mit dem Gutachten wird überprüft, ob der Arzt alle nötigen und erforderlichen Maßnahmen seinem Patienten gegenüber durchgeführt hat.
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