Berlin – Wegen vermuteter Behandlungsfehler haben Experten der Krankenkassen im vergangenen Jahr etwas mehr Fälle begutachtet – in jedem fünften bestätigten sich dadurch entstandene Schäden. Insgesamt wurden nach Patienten-Beschwerden 14.553 Gutachten erstellt, wie der Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenkassen
(MDK) mitteilte.
In 2953 Fällen ergab sich demnach, dass Fehler Gesundheitsschäden verursacht haben – im Jahr 2018 waren 2799 solcher Bestätigungen verzeichnet worden. Am häufigsten gab es demnach Fehler bei Zahnwurzelbehandlungen und Prothesen für Hüft- und Kniegelenke.
Fehlervorwürfe häufig nach Operationen
Die meisten Fehlervorwürfe stehen weiterhin in Zusammenhang mit Operationen. «Daraus sind aber keine Rückschlüsse auf die Sicherheit in den jeweiligen Bereichen möglich», erläuterte Stefan Gronemeyer, stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes. Hier könnten Patienten mögliche Fehler aber leichter erkennen.
Die Zahl festgestellter Behandlungsfehler und die Verteilung auf medizinische Fachgebiete seien auch nicht repräsentativ für das Versorgungsgeschehen, hieß es weiter. Die tatsächliche Zahl liege höher. «Wir sehen nur die Spitze des Eisbergs», sagte Gronemeyer.
Wenn Versicherte Fehler vermuten, können sie sich bei Gutachtern und Schlichtern der Ärzte und bei den Kassen melden, die dann Gutachten in Auftrag geben. Insgesamt gibt es jährlich 20 Millionen Behandlungen in Kliniken und eine Milliarde Arztkontakte in Praxen.
Trotz Sicherungsmaßnahmen hohe Zahl an Fehlern
Der Medizinische Dienst äußerte sich besorgt über eine seit Jahren nahezu unveränderte Zahl von Fehlern, die eigentlich durch übliche Sicherungsmaßnahmen wie Checklisten zu vermeiden wären. Dazu gehören Operationen an einem falschen Körperteil oder starkes Wundliegen im Krankenhausbett. Wie in anderen Ländern sollte es auch in Deutschland eine nationale Liste und eine anonyme Meldepflicht hierfür geben.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, dass es nach wie vor keine Statistik gebe, die Daten zu Behandlungsfehlern zentral sammelt. «Gerichte, Ärzte und Medizinischer Dienst arbeiten nebeneinander her», sagte Vorstand Eugen Brysch. Es gebe außerdem immer noch keinen Härtefall-Fonds, der das größte Leid von Behandlungsopfern lindern sollte. «Die Versprechungen des Koalitionsvertrags werden von der SPD und der Union nicht erfüllt.»
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(dpa)