Okay zur OP: Patienten haben ein Recht auf Bedenkzeit

Köln – Ärzte müssen Patienten genug Bedenkzeit geben, bevor diese einer Operation zustimmen. Das gilt vor allem in stressigen Situationen, zum Beispiel direkt nach einem Unfall.

Dass für die Zustimmung ausreichend Zeit einzuräumen ist, geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor (Az.: 5 U 29/17), erklärt die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Die Klägerin in dem Fall war eine Frau, die nachts stürzte und mit einem Oberschenkelhalsbruch in eine Klinik eingeliefert wurde. Die dortigen Ärzte hielten eine Operation für nötig und führten noch in der gleichen Nacht ein entsprechendes Aufklärungsgespräch mit der Patientin. Dabei zeigte sie sich zunächst widerwillig, stimmte dem Eingriff aber schließlich zu. Am nächsten Morgen operierten die Ärzte, ohne erneut eine Einwilligung einzuholen.

Nach dem Eingriff klagte die Patientin auf Schmerzensgeld: Sie habe seitdem dauerhafte Beschwerden in dem Oberschenkel und hätte rückblickend lieber eine Therapie ohne Operation gewählt. Das Gericht gab ihr teilweise Recht: Die Ärzte hätten bei dem Eingriff selbst zwar keine Fehler gemacht. Sie hätten vorher aber von sich aus fragen müssen, ob die Patientin dem Eingriff weiter zustimmt. Das gelte vor allem, weil die Frau ihre erste Entscheidung in einer schwierigen Situation getroffen hatte, nämlich unmittelbar nach dem Sturz.

Nach Ansicht des Gerichts muss ein Patient immer genug Zeit haben, solche weitreichenden Entscheidungen wohlüberlegt zu treffen. Deshalb sollten Ärzte ihren Patienten immer Bedenkzeit einräumen und sie nicht sofort nach dem Aufklärungsgespräch zu einer Unterschrift drängen. Erlaubt sei das nur in sehr zeitkritischen Situationen, aber nicht im dem vorliegenden Fall: Hier war zwar Eile geboten, aber keine sofortige Operation nötig.

Fotocredits: Florian Schuh
(dpa/tmn)

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