Eine Krankenversicherung für Freiberuflicher ist seit 2009 Pflicht. Freiberufler können mit einem bestimmten Mindesteinkommen zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung frei wählen, wobei für Publizisten und Künstler Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse besteht.
Da die Beitragsbemessungsgrenze für Freiberufler nicht gilt, kann ohne Einkommensgrenze in die private Krankenversicherung gewechselt werden. Ob in die gesetzliche oder private Krankenversicherung genutzt werden sollte, hängt von verschiedenen Kriterien wie Einkommenshöhe, Alter, Geschlecht, Kinder und dem gesundheitlichen Zustand ab.
Bevor in die private Krankenversicherung eingestiegen werden kann, wird eine Gesundheitsprüfung zur Feststellung des gesundheitlichen Zustandes durchgeführt. Für Freiberufler bieten viele private Krankenversicherungen speziell zugeschnittene Tarife an und für Berufsanfänger gibt es oftmals spezielle Einsteigertarife.
Mit einer Selbstbeteiligung bei anfallenden Arztrechnungen lässt sich der monatliche Beitrag ebenfalls reduzieren und Geld sparen. Der Freiberufler bezahlt so anfallende für den Arzt oder Medikamente bis zum festgelegten Selbstbeteiligungsbetrag aus eigener Tasche, darüber hinaus gehende Kosten werden von der privaten Krankenversicherung übernommen. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist können freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung jederzeit in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Wer sich als Freiberufler freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern will, muss auf einige Sonderregelungen achten. Als freiwillig Versicherter wird ein Mindesteinkommen für Freiberufler von 1,260 Euro veranschlagt. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen, das heißt, wer mehr verdient, zahlt auch einen höheren Beitrag, maximal jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Den Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Freiberufler mit niedrigem Einkommen und Kindern oftmals die günstigere Variante, da der Beitrag sich nach ausschließlich nach dem Einkommen richtet und Kinder kostenlos mitversichert sind.
Erst seit 2009? Ich habs früher in Erinnerung!
Die private Krankenversicherung hat auch den riesen Nachteil, dass der Wechsel zurück in die gesetzliche kaum mehr möglich ist. Das sollten alle Freiberufler auch bedenken!
Das sehe ich auch so. In erster Line interessant für junge und vor allem gesunde Menschen. Unter diesen Vorraussetzungen ist ja durchaus noch ein Wechsel möglich.
Oft haben solche Freiberufler im Alter allerdings das Problem die Beiträge nicht mehr bezahlen zu können.
Die Pflicht ist wohl verständlich. Warum wollen soviele Freiberufler die Krankenkassen, die unter 100 € monatlich kosten? Natürlich liegt es daran, dass niemand den Beitrag vom Einkommen abhängig machen möchte