Eingrenzungen im Organspendeausweis festhalten

Berlin – Viele schwerkranke Menschen warten auf eine Organspende. Deren Zahl hat im vergangenen Jahr jedoch einen Tiefstand erreicht. Wer bereit ist, im Todesfall Organe zu spenden, sollte am besten einen Spendeausweis bei sich haben.

Dort ist nicht nur vermerkt, ob man generell mit einer Organ- und Gewebespende einverstanden ist, sondern auch, wenn es etwa nur um bestimmte Organe geht. Man kann die Entscheidung auch einer anderen, im Ausweis namentlich benannten Person überlassen.

In einer Patientenverfügung kann die Entscheidung über eine Organspende ebenfalls dokumentiert werden, heißt es auf der Infoseite der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, genauso genügt eine formlose schriftliche Erklärung. Im Testament nutzt so eine Erklärung dagegen nichts. Eine obere Altersgrenze gibt es nur für Gewebespenden, nicht aber für Organspenden. Den Ausweis bekommt man kostenlos bei der BZgA, der Deutschen Herzstiftung sowie in vielen Arztpraxen und Apotheken.

Fotocredits: Axel Heimken
(dpa/tmn)

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