Berlin – Manche Frage traut man kaum zu stellen – nicht einmal dem Partner, und auch nicht einem Arzt oder Anwalt. Das Thema ist unangenehm, der Einblick in die persönlichen Lebensumstände könnte peinlich und tief werden, vielleicht drohen sogar rechtliche Konsequenzen.
Doch wie gut, dass einen Freund gerade ganz genau dasselbe Problem beschäftigt. Fragen wir also doch mal für ihn…
Die Frage heute: Mein Freund war nicht wirklich krank, hat sich aber krankschreiben lassen – was hat er dem Arzt nur erzählen müssen, um das zu erreichen?
Antwort: Im besten Fall die Wahrheit. Grundsätzlich gibt es viele Krankheitsbilder, die Ärzte bezüglich einer Arbeitsunfähigkeit nur schwer einschätzen können. «Schwindel kann man nicht messen, Bauchschmerzen auch nicht», sagt Hans Michael Mühlenfeld, Hausarzt aus Bremen und Vorsitzender des Bremer Hausärzteverbandes.
Er setzt auch auf die Vernunft und Einschätzung seiner Patienten. «Aus meiner Sicht weiß eigentlich jeder selbst am besten, ob er eine Krankschreibung benötigt.» Oft könnten Ärzte das nicht objektiv beurteilen, weil es auch stark auf den Beruf des Patienten ankommt. Konzentrierte Büroarbeit fällt mit starken Kopfschmerzen zum Beispiel sehr schwer oder ist fast unmöglich. «Ich nehme es ernst, wenn mir jemand ehrlich sagt: ‚Mir geht es schlecht, bitte schreibe mich krank.’»
Mühlenfeld lässt sich aber nicht gerne etwas vormachen – auch wenn das sicher hin und wieder passiert, ohne das er das mitbekommt. Dann nämlich, wenn ihm jemand eine Krankheit vortäuscht und er den Patient deshalb krankschreibt. Mühlenfeld betrachtet das aber nüchtern: «Wenn sich jemand selbst belügt, kann ich nichts dafür.»
Es gab aber auch schon Patienten, die mit Ehrlichkeit nicht weiterkamen. Etwa, wenn sie nicht aus gesundheitlichen Gründen eine Krankschreibung brauchten. Mühlenfeld hat schon einige kreative Begründungen gehört. Einer der Klassiker: Patienten, die ihren Urlaub falsch geplant haben, und sich durch die Krankschreibung noch einige Urlaubstage sichern wollen. Damit aber blitzen sie bei Mühlenfeld ab. Solche Krankschreibungen sind nach den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien nicht rechtmäßig. «Ich halte mich natürlich ans Gesetz», betont er.
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(dpa/tmn)