Berlin (dpa) – Fettabsaugungen haben Brustvergrößerungen nach Daten zweier Fachgesellschaften von der Spitze der beliebtesten Schönheits-OPs bei Frauen verdrängt.
Die Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) und die Deutsche Gesellschaft für ästhetisch-plastische Chirurgie (DGÄPC) befragte ihre Mitglieder zu Eingriffen im vergangenen Jahr und kam zu folgenden Zahlen:
Insgesamt nahm die Zahl der Schönheits-OPs, die von Mitgliedern der beiden Verbände durchgeführt wurden, den Angaben zufolge um rund zehn Prozent zu, auf rund 47 700. Es gibt aber auch viele Eingriffe, die von Nicht-Mitgliedern gemacht werden.
Zunahmen gab es auch bei minimal-invasiven Eingriffen, die nicht zu den Schönheits-OPs gezählt werden. Die Zahl der Behandlungen im Gesicht nahm den Angaben zufolge um 20 Prozent auf mehr als 51 000 zu. Knapp die Hälfte davon sind Botox-Behandlungen gegen Mimikfalten.
Ein zentrales deutsches Register für Schönheits-OPs und weitere Eingriffe gibt es nicht. Die internationale Vereinigung der Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (ISAPS) schätzte die Gesamtzahl in Deutschland nach jüngsten verfügbaren Zahlen für 2015 auf mehr als 615 000.
Fettabsaugen ist laut VDÄPC bei beiden Geschlechtern die häufigste Schönheitsoperation in Deutschland. Frauen ließen sich 2016 den Angaben zufolge mehr als doppelt so häufig wie noch im Jahr zuvor die Brüste straffen. Ein möglicher Grund hierfür könnten zunehmende Rundum-Eingriffe nach der Schwangerschaft sein, sogenannte Mommy Makeover.
Der Männeranteil unter den Kunden der Fachärzte lag bei rund 13 Prozent. Hinter Fettabsaugungen ist bei ihnen die Entfernung der vergrößerten Brust der gefragteste Eingriff.
Bezeichnung des Arztes ist wichtig
Wer für einen plastischen Eingriff wie eine Brustoperation auf der Suche nach einem passenden Arzt ist, sollte genau auf die Bezeichnung des Mediziners achten. Denn Begriffe wie «Kosmetischer Chirurg», «Schönheitschirurg» oder «Ästhetischer Chirurg» sind nicht geschützt und können von jedem Arzt geführt werden. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen hin (DGPRÄC). Solche Bezeichnungen sagten nichts über die Aus- und Weiterbildung des Mediziners aus.
Der Plastische und Ästhetische Chirurg ist hingegen ein anerkannter Facharzt. Er darf sich als «Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie» (früher «Facharzt für Plastische Chirurgie») bezeichnen. Ein solcher Facharzt muss nach dem Medizinstudium eine sechsjährige Weiterbildung absolviert haben. «In dieser Zeit müssen bestimmte Operationen durchgeführt und Tätigkeiten erlernt werden», erklärt Prof. Raymund E. Horch, Leiter der Plastisch- und Handchirurgischen Klinik des Universitätsklinikums Erlangen und Mitglied in der DGPRÄC.
Prof. Horch rät, im Zweifel bei den Landesärztekammern nachzufragen, ob es sich wirklich um einen Facharzt handelt. Auch in der DGPRÄC dürfen Mediziner nur Mitglied werden, wenn sie eine entsprechende Facharztweiterbildung erfolgreich absolviert haben.
Wer sich im Ausland operieren lassen möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dort andere Regeln gelten. Prof. Horch warnt vor Schnäppchen und Sonderangeboten: «Man muss sich dann schon fragen: Wie kann etwas so preiswert sein, ohne dass die Qualität leidet?»
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(dpa)